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  • Am 19. Dezember 2024 wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens und das Urteil in zweiter Instanz im Kinderhandelsfall von Yu Huaying verkündet. Das Oberste Volksgericht der Provinz Guizhou erließ ein Urteil, in dem es Yu Huayings Berufung zurückwies und das Todesurteil in erster Instanz bestätigte. Dieses Urteil ist endgültig. Gemäß Artikel 246 der Strafprozessordnung der Volksrepublik China muss es dem Obersten Volksgerichtshof zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach der Genehmigung der Anwendung der Todesstrafe tritt es in die letzte Phase der Vollstreckung ein. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Fall des Kinderhandels gegen Yu Huaying ein äußerst schwerwiegender Kriminalfall ist, der äußerst negative soziale Auswirkungen hatte. Die Justizbehörden haben Yu Huaying gemäß dem Gesetz vor Gericht gestellt und ein faires Urteil gefällt.
    2025-03-03
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